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Unsere Bedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

I.- ANWENDUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN VERKAUFSBEDINGUNGEN
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind in vollem Umfange auf den Verkauf  aller Produkte anzuwenden, die durch BooBoo-Visual & Textile Print und seine Repräsentanten vertrieben werden.
Der Verkauf wird am Datum der Annahme der Bestellung durch den Verkäufer als abgeschlossen betrachtet. Vor diesem Datum sind die vorliegenden Verkaufsbedingungen dem Käufer zur Verfügung gestellt worden.
Jede Bestellung setzt voraus, sich ohne Einschränkungen an die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu halten, die jeglichen anderen Bedingungen übergeordnet sind, mit Ausnahme derer, die ausdrücklich durch den Verkäufer akzeptiert und im Vertrag vermerkt wurden.

II .BESTELLUNG
Die Bestellung muss, um aufgenommen zu werden, schriftlich abgegeben oder uns elektronische Post oder an folgende Adresse per Post übermittelt werden: BooBoo - Visual & Textile Print, Rte d’Englisberg 17, 1763 Granges-Paccot.
Die Annahme der Bestellung durch den Verkäufer ergibt sich aus der Erstellung und Versendung einer Auftragsbestätigung.
Die Bestellung kann durch den Käufer bis zur Absendung der ordnungsgemäß ausgestellten Auftragsbestätigung schriftlich storniert oder inhaltlich geändert werden.
Gerechnet ab dem Datum der Rückkehr der vom Käufer ordnungsgemäß unterschriebenen Bestätigung wird die Bestellung als abgeschlossen und definitiv betrachtet.

III. LIEFERUNG
Die angegebene Lieferfrist hat den Charakter eines Hinweises ohne Garantie.
Die Überschreitung dieser Frist kann weder zu Abzügen, noch zu Erstattungen Anlass geben.
Jedoch der Käufer nicht beliefert zum angegebenen Datum kann stornieren ganz oder teilweise seine Bestellung wenn seine schriftliche Mahnung 20 Tage lang ergebnislos bleibt.
Die angegebene Frist wird außerdem durch jegliches Ereignis, das unabhängig von der Einflussnahme des Verkäufers ist und eine Verspätung der Lieferung zur Folge hat mit vollem Recht außer Kraft gesetzt.
In jedem eventuellen Fall kann die fristgemäße Lieferung nur stattfinden wenn der Käufer alle seine Verpflichtungen dem Verkäufer gegenüber erfüllt hat.
Die Frachtkosten in der Schweiz und Europa sind vom Käufer zu tragen.
Die Risiken, die mit der Ausführung der Lieferung der Produkte verbunden sind, liegen ausschließlich beim Verkäufer.
Ab der Lieferung werden alle Risiken das Produkt betreffend auf den Käufer übertragen.

IV. EMPFANG DER PRODUKTE
Der Käufer wird vom Verkäufer direkt an die Rechnungsadresse oder eine andere vom Käufer angegebene Adresse beliefert.
Der Käufer übernimmt die Kosten und Risiken des Transports ab der Lieferung durch den Verkäufer.
Der Käufer muss bei Empfang die Übereinstimmung von Lieferung und Bestellung sowie den mangelfreien Zustand der Produkte überprüfen.
Wenn innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Produkte keine Reklamation und kein Vorbehalt in dieser Hinsicht schriftlich geäußert werden, können die besagten Produkte weder zurückgenommen noch eingetauscht werden, und sämtliche Verpflichtungen des Käufers können vom Verkäufer eingefordert werden.
Die Kosten, die durch die Rücknahme der Lieferung und die Lieferung neuer Produkte auftreten, trägt ausschließlich der Verkäufer.

V. PREIS
1 – Preis – Ohne besondere ausdrückliche Bedingungen bezogen auf die Bestellung, sind die Preise der verkauften Produkte die im Katalog oder Webshop ausgezeichneten Preise am Tage der Bestellung.
Diese Preise sind, an diesem Datum, festgelegt und endgültig.
Sie werden angegeben in einem vorgeschriebenen gesetzlichen Zahlungsmittel, ohne Steuern und Lieferkosten.
2 – Zahlungsmodalitäten – Wenn keine anderen besonderen Modalitäten in Sonderbedingungen ausdrücklich festgelegt wurden, ist der Preis zahlbar bei Empfang der Rechnung.
In keinem Fall dürfen die Zahlungen, die dem Verkäufer zustehen, ausgesetzt oder in irgend einer Weise reduziert oder kompensiert werden, ohne Zustimmung von Seiten des Verkäufers.
Der Verkäufer kann unter bestimmten Bedingungen im Kaufvertrag eine Vorauszahlung vom Käufer fordern, die ihm dann von der Schlussrechnung abgezogen wird.
Jede Zahlung, die an den Verkäufer geleistet wurde wird mit der geschuldeten Gesamtsumme gegengerechnet, beginnend mit der ältesten Forderung.
Bei Ausbleiben der Zahlung des Preises zum Zahlungstermin, ist der Verkäufer berechtigt, den Verkauf nach einer Frist von 10 Tagen nach einer Mahnung ohne Wir-kung zu annullieren, abgesehen von eventuellen Schäden und Zinsen, die der Verkäufer fordern könnte.
3 – Rechnungslegung – Der Verkäufer stellt dem Käufer am Tage der Absendung der bestellten Produkte eine Rechnung.

VI. EIGENTUMSVORBEHALT
Die Produkte werden unter Eigentumsvorbehalt verkauft.
Der Verkäufer behält das Eigentum an seinen Produkten bis zur kompletten und wirksamen Zahlung durch den Käufer.
Im Falle des Ausbleibens der Zahlung zum Zahlungstermin kann der Verkäufer seine Produkte zurückverlangen und den Verkauf annullieren, wie oben beschrieben.
Schecks und Wechsel werden erst als gültige Zahlung angesehen, wenn sie eingelöst werden konnten.
Bis zu diesem Datum behält die Klausel des Eigentumsvorbehalts ihre Gültigkeit.
Diese Bestimmungen berühren nicht die Übertragung der Risiken der verkauften Produkte von der Lieferung an.
Im  Sinne des Vorbehalts der eventuellen sofortigen Rückforderung der Produkte durch den Verkäufer, sorgt der Käufer bis zur kompletten Zahlung des Preises dafür, dass die besagten Produkte weder verändert, noch abgenutzt, noch verkauft oder verpfändet werden.

VII. GARANTIE
Die verkauften Produkte unterliegen der gesetzlichen Garantie gegen verborgene Mängel im Sinne des Obligationenrechts.
Der entsprechende Artikel besagt, dass der Verkäufer für die verkaufte Sache an die Garantie gebunden ist gegen verborgene Mängel, die die Sache für den vorgesehe-nen Verwendungszweck unbrauchbar machen, oder die den Gebrauch in einem Maße beeinträchtigen, dass sie der Käufer nicht erworben hätte, oder einen geringeren Preis gezahlt hätte, wenn er davon gewusst hätte.

VIII. ERFÜLLUNGSORT UND GELTENDES RECHT
Alle Angelegenheiten in Bezug auf die Interpretation und die Ausführung von Produktverkäufen fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes von Granges-Paccot.

Granges-Paccot, 1. Dezember 2010

 

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"ici c'est fribourg" Mütze,
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